Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13840
OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12 (https://dejure.org/2013,13840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2013 - 8 LA 155/12 (https://dejure.org/2013,13840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 8 LA 155/12 (https://dejure.org/2013,13840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 VwGO; § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KrPflG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG; § 2 Abs. 2 S. 2 KrPflG
    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen durch einen Krankenpfleger oder eine Krankenschwester

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen durch einen Krankenpfleger oder eine Krankenschwester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen durch einen Krankenpfleger oder eine Krankenschwester

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die unehrliche Krankenschwester - Geld einer Patientin unterschlagen: Sie darf die Berufsbezeichnung nicht mehr führen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3462
  • DÖV 2013, 740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats ein Verhalten voraus, das nach Art, Schwere und Zahl der Verstöße insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, NJW 2009, 3467; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können diese Pflichten aber mittelbar aus den Regelungen zur Ausbildung der Krankenpfleger entnommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Einem solchen Wohlverhalten, das maßgeblich unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Auch ein nur einmaliges, zumal strafrechtlich geahndetes Fehlverhalten kann den Schluss auf eine Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 914), so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 914), so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats ein Verhalten voraus, das nach Art, Schwere und Zahl der Verstöße insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, NJW 2009, 3467; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 124a Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Solche Schwierigkeiten sind nur dann anzunehmen, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.
  • VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

    Auch nicht berufsbezogene Verfehlungen können die Unzuverlässigkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2013 - 8 LA 155/12 -, juris Rn. 9), sofern es sich um ein Fehlverhalten handelt, das gerade in Bezug auf die Ausübung des jeweiligen Berufs von Bedeutung ist und den Betreffenden hierfür ungeeignet erscheinen lässt (vgl. Haage, Pflegeberufegesetz, 1. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 3).

    Ob der Kläger aufgrund des Abrechnungsbetrugs auch deshalb gegen seine Berufspflichten verstoßen hat, weil die Erfüllung der Aufgaben des Krankenpflegers zwingend ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zum Patienten voraussetzt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2013 - 8 LA 155/12 -, juris Rn. 12), das dadurch gestört sein könnte, dass der Patient zum Instrument des Abrechnungsbetrugs gemacht wird, kann daher offenbleiben.

  • VG Oldenburg, 06.12.2021 - 7 B 3310/21

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und

    Dies ist insbesondere den Regelungen zu ihrer Ausbildung zu entnehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. März 2013 - 8 LA 155/12 - NJW 2013, 3462, juris, Rn. 10 ff.).

    Hierfür ist es unerheblich, ob das Verhalten des Krankenpflegers auch strafrechtlich relevant oder gar strafrechtlich geahndet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Juni 2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462, juris, Rn. 12).".

  • VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22

    Berufsbezeichnung; Physiotherapeut; Sexueller Missbrauch; Sexueller Übergriff;

    Handelt ein Physiotherapeut dem zuwider und nutzt er das bestehende Vertrauensverhältnis zum Nachteil des Patienten aus oder verletzt dieses in erheblicher Weise, liegt hierin regelmäßig ein schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht (vgl. zur Krankenpflege: Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.; Beschl. v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, juris).
  • VG Braunschweig, 30.06.2020 - 1 A 283/19

    Beurteilungszeitpunkt; einmaliger Verstoß; Körperverletzung; Krankenschwester;

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 und lehnt sich an die Empfehlung gemäß Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. NVwZ 2013, Beilage Heft 2, 57 ff.) an (vgl. auch VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2016 - 7 B 3175/16 -, n.v.); sie entspricht der - soweit ersichtlich - ständigen Entscheidungspraxis des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fallkonstellationen (vgl. bspw. Nds. OVG, Beschl. v. 29.12.2005 - 8 OA 224/05 - Beschl. v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -).
  • OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23

    Missbrauch von Patientinnen; Prognoseentscheidung; Unzuverlässigkeit; Berufung -

    Handelt ein Physiotherapeut dem zuwider und nutzt - wie hier - das bestehende Vertrauensverhältnis zum Nachteil des Patienten aus oder verletzt dieses in erheblicher Weise, liegt darin regelmäßig ein schwerwiegender Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.06.2013 - 8 LA 155/12, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 11 E 2730/22

    Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin"

    Handelt eine Altenpflegerin dem zuwider und nutzt sie das bestehende Vertrauensverhältnis zum Nachteil des zu pflegenden Menschen aus oder verletzt dieses in erheblicher Weise, liegt hierin regelmäßig ein schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht (siehe für den vergleichbaren Beruf des Gesundheit- und Krankenpflegers OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.6.2013, 8 LA 155/12, juris Rn. 12).
  • VG München, 04.03.2019 - M 16 S 19.179

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und

    Die Berufe in der Krankenpflege genießen daher sowohl bei den zu pflegenden Menschen als auch in der Bevölkerung allgemein ein sehr großes Vertrauen (vgl. NdsOVG, B.v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht